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Versicherungspflichtgrenze 2027: Ab 84.150 € in die PKV

Die wichtigste Zahl für Angestellte, die privat versichert sein wollen. Was 2027 gilt, was zum Gehalt zählt und wann der Wechsel klappt.

Von Deniz Can Zeyrek, Spezialist für private KrankenversicherungStand: Oktober 20264 Min. Lesezeit
Kurz gesagt

Die Versicherungspflichtgrenze steigt zum 1. Januar 2027 auf 84.150 € brutto im Jahr, also 7.012,50 € im Monat (2026: 77.400 €). Wer darüber verdient, darf als Angestellter in die private Krankenversicherung. Für einen Wechsel zum 1. Januar 2027 müssen Sie 2026 über 77.400 € und 2027 voraussichtlich über 84.150 € liegen.

Die Werte für 2026 und 2027

84.150 €ab 1. Januar 2027 · 7.012,50 € im Monat
JahrIm JahrIm Monat
202677.400 €6.450,00 €
202784.150 €7.012,50 €

Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), legt fest, ab welchem Bruttogehalt Angestellte nicht mehr gesetzlich pflichtversichert sind. Sie wird jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst. 2027 steigt sie um 6.750 €.

Wechsel zum 1. Januar 2027: beide Grenzen zählen

  • Schon angestellt: Sie müssen 2026 über 77.400 € verdienen und 2027 voraussichtlich über 84.150 €. Dann endet die Versicherungspflicht am 31. Dezember 2026, und Sie können ab 1. Januar 2027 privat versichert sein.
  • Gehaltserhöhung 2027: Steigt Ihr Gehalt erst 2027 über 84.150 €, endet die Pflicht in der Regel zum 31. Dezember 2027, wenn Sie auch die Grenze für 2028 überschreiten.
  • Neuer Job oder Berufseinstieg 2027: Liegt das Gehalt von Anfang an über 84.150 €, sind Sie sofort versicherungsfrei und können direkt wählen.
Tipp: Wer zum 1. Januar wechseln will, sollte die Gesundheitsfragen und das Angebot jetzt im Herbst klären. Dann ist zum Jahreswechsel alles fertig.
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Was zum Gehalt zählt und was nicht

Zählt mitZählt nicht mit
GrundgehaltÜberstundenvergütung
Vertraglich zugesichertes Weihnachts- und UrlaubsgeldEinmalige, freiwillige Boni
Feste ZulagenFamilienzuschläge

Nicht verwechseln: die Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze (2026: 69.750 € im Jahr) ist eine andere Zahl. Bis zu ihr berechnet die GKV Beiträge, darüber nicht. Für den Wechsel in die PKV zählt allein die Versicherungspflichtgrenze.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2027?

84.150 € brutto im Jahr, also 7.012,50 € im Monat. 2026 sind es 77.400 €.

Kann ich zum 1. Januar 2027 in die PKV wechseln?

Ja, wenn Ihr regelmäßiges Gehalt 2026 über 77.400 € liegt und 2027 voraussichtlich über 84.150 €. Dann endet die Versicherungspflicht zum Jahresende.

Zählt das Weihnachtsgeld zur Versicherungspflichtgrenze?

Ja, wenn es vertraglich zugesichert ist und regelmäßig gezahlt wird. Freiwillige Einmalzahlungen und Überstunden zählen nicht.

Muss ich sofort wechseln, wenn ich über der Grenze liege?

Nein. Sie dürfen wechseln, müssen aber nicht. Sie können auch freiwillig gesetzlich versichert bleiben.

Deniz Can Zeyrek
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